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FAQ & Tipps


Vor dem Aufenthalt

Die Kurse für das jeweils neue akademische Jahr beginnen an den französischen Universitäten im September (meistens in der ersten oder zweiten Woche). Die ausgefüllten Bewerbungsformulare müssen bis Anfang Februar desselben Jahres bei Herrn Le Provost eingegangen sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Bewerbung".

Ja, auch andere Institute der Fakultät für Philologie und andere Fakultäten haben Erasmus-Programme mit französischen Hochschulen. Eine Liste finden Sie hier. Wenn Sie sich bei mehreren Stellen bewerben und mehrere Plätze angeboten bekommen, sollten Sie sich für einen Platz entscheiden und die anderen absagen, um diese für andere Studierende frei zu machen.

Grundsätzlich gibt es an französischen Hochschulen keine Zwei-Fach-Bachelor- bzw. -Masterstudiengänge. Sie werden vom Romanischen Seminar als StudentInnen der romanischen Philologie, Französisch nach Frankreich geschickt, was es Ihnen ermöglicht, ohne die Zahlung von Studiengebühren romanistische und affine Veranstaltungen an Ihrer Gasthochschule zu besuchen. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass viele unserer Studierenden auch Veranstaltungen in ihrem zweiten Fach belegen können. Deshalb kann ein Kriterium bei der Auswahl der Universität in Frankreich sein, ob diese Universität Ihr zweites Fach anbietet.

Die Höhe der Mobilitätszulage für Länder in der Ländergruppe 1 beträgt 2024/2025 ca. 600 Euro pro Monat (+ 150€ bei Erasmus-Praktikum). Der Bescheid über die Summe für das kommende akademische Jahr wird vom Akademischen Auslandsamt jeweils etwa im August versendet. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt (80% + 20%). Da Sie etwas früher vor dem Semesteranfang ankommen werden, wäre es vernünftig ca. 1500 € gespart zu haben, damit Sie z.B. die Kaution bezahlen können, Lebensmittel kaufen usw. bis die erste Zahlung überwiesen wird.

So lang wie möglich (maximal 12 Monate). Je länger Sie ins Ausland gehen, desto mehr lernen Sie und nehmen Sie am Leben des Gastlandes teil. Im Rahmen des Erasmus-Programms muss Ihr Aufenthalt wenigstens drei Monate dauern.

Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage Ihrer jeweiligen Gasthochschule über das Kursangebot. Wählen Sie die Kurse, die in Ihren persönlichen Studienverlaufsplan passen und dann nach Ihrer Rückkehr in Bochum auch anerkannt werden können. Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie das Online Learning Agreement ausfüllen, das Sie vor Ort jedoch noch verändern können. Weitere Informationen hier.

Die Kurse an den französischen Universitäten beginnen in der Regel Anfang September. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer jeweiligen Gastuniversität. Auch für die Wohnungssuche sollten Sie einen Zeitraum von etwa 14 Tagen einplanen. Falls Sie in einem Wohnheim wohnen möchten, melden Sie dies bitte bei Ihrer Gasthochschule rechtzeitig an (meistens beim Ausfüllen des Formulars zur Anmeldung an der Gasthochschule).

Generell empfiehlt sich die Anreise zwischen dem 15. August und 1. September für das Wintersemester und zwischen dem 1. und 15. Januar für das Sommersemester.


Während des Aufenthaltes

ja. Seit dem Studienjahr 2015/16 sind die Studierenden der RUB für den Erhalt des ERASMUS Studienstipendiums dazu verpflichtet Leistungen zu erbringen. Sie müssen Kurse im Umfang von 15 bis 30 ECTS pro Semester auswählen und belegen, die im Learning Agreement eintragen werden.

Bevor wir Ihnen sagen, dass eine Verlängerung generell möglich ist, möchten wir Sie dahingehend beraten, den Aufenthalt von vornherein so lang wie möglich anzulegen. Dennoch: Generell ist eine Verlängerung möglich. Sie benötigen hierzu allerdings zunächst die Erlaubnis Ihrer Gastuniversität vor Ort. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung bei Ihrem Programmbeauftragten der RUB (Herr Le Provost). Darin sollten Sie kurz begründen, warum eine Verlängerung des Aufenthaltes für Ihr weiteres Studium sinnvoll ist (spezielle Kurse, Forschungsprojekte etc.). Zudem ist es wichtig, den International Office der RUB zu kontaktieren, um zu erfragen, ob noch genügend Gelder für die Bewilligung Ihres Antrages zur Verfügung stehen.


Nach dem Aufenthalt

Bitte laden Sie zunächst das Formular zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen herunter und füllen Sie es aus. Mit diesem Formular, den Kopien Ihres Transcripts of Records und/oder Scheinen und Hausarbeiten gehen Sie bitte in die Sprechstunde von Herrn Le Provost. Ihr Antrag auf Anrechnung wird bearbeitet und Sie werden ebenso eine Beratung bekommen, falls es zur Anrechnung einiger Kurse Unsicherheiten geben sollte. Für Fragen zur Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland ist Herr Le Provost zuständig.


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