Modul A10: Mündliche Bachelorprüfung
Die mündliche Bachelorprüfung kann angemeldet werden, sobald Sie 42 CP in Ihrem Fach erreicht haben, eine Hausarbeit in einem sprachwissenschaftlichen oder literaturwissenschaftlichen Modul abgeschlossen haben und das obligatorische Beratungsgespräch nach dem ersten Studienjahr erfolgt ist.
Die 30-minütige Prüfung kann entweder in der Sprachwissenschaft oder in der Literaturwissenschaft abgelegt werden und besteht aus zwei Teilen:
Auf der Webseite des Prüfungsamtes finden Sie außerdem eine Liste der Prüfungsberechtigten sowie alle relevanten Fristen.
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit können Sie anmelden, sobald Sie insgesamt 130 CP in Ihrer Fächerkombination und dem Optionalbereich erreicht haben. Zu den 130 CP zählen nur abgeschlossene Module.
Für die Anmeldung gibt es keine festen Fristen – sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Arbeit jederzeit anmelden. Bitte beachten Sie jedoch die Abgabefrist, die in der Regel sechs Wochen nach der Anmeldung liegt.
Erforderliche Formulare und Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie. Auf der Internetseite des Prüfungsamts erhalten Sie ebenfalls Zugang zu den Formblättern, welche Sie zur Anmeldung benötigen. Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Ansprechpartner:innen je nach Ihrem Nachnamen variieren können.
Für die mündliche Abschlussprüfung benötigen Sie die Formblätter P1 und P1b (P2):
Für die Bachelorarbeit benötigen Sie:
Bei der ersten Prüfungsanmeldung müssen Sie neben den Formblättern und einer aktuellen Studienbescheinigung auch das Stammdatenblatt an Ihre:n Sachbearbeiter:in senden.
Obligatorisches Beratungsgespräch nach dem ersten Studienjahr
Nach dem ersten Studienjahr ist ein obligatorisches Beratungsgespräch vorgesehen, zu dem Sie per E-Mail eingeladen werden.
Ansprechpartner:innen bei Fragen
Bei Fragen zur Prüfung, zur Anmeldung sowie zum Studienverlauf im Allgemeinen wenden Sie sich gerne an das Geschäftszimmer der Romanistik.